Abgabenordnung
Verfahrensgesetz des deutschen Steuerrechts für Mitwirkung, Fristen, Festsetzung, Prüfung und Vollstreckung.
Kurze Definitionen und fachlich geprüfte Einordnungen. Redaktionelle Platzhalter sind deutlich markiert.
Verfahrensgesetz des deutschen Steuerrechts für Mitwirkung, Fristen, Festsetzung, Prüfung und Vollstreckung.
Verteilung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Wirtschaftsgüter über ihre Nutzungsdauer.
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Zeitraum, in dem Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftsdokumente verfügbar bleiben müssen.
Behördliche Prüfung steuerlich relevanter Sachverhalte und Aufzeichnungen eines Unternehmens.
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Steuerliche Struktur bei sachlicher und personeller Verflechtung von Besitz- und Betriebsunternehmen.
Aufwendung, die durch den Betrieb veranlasst ist.
Betrieblich veranlasster Zugang in Geld oder Geldeswert.
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Kosten einer betrieblich oder geschäftlich veranlassten Bewirtung mit besonderen Nachweisen.
Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden zu einem Stichtag.
Pflicht, Bücher zu führen und Abschlüsse zu erstellen; sie kann handels- oder steuerrechtlich entstehen.
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Kundenkonten zur Einzelverfolgung von Forderungen und Zahlungen.
Abschreibung mit einem Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert.
Zuführung von Geld oder Wirtschaftsgütern aus dem privaten in den betrieblichen Bereich.
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Überführung von Geld, Waren, Nutzungen oder anderen Werten in den privaten Bereich.
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Gemeindesteuer auf den Gewerbeertrag eines Gewerbebetriebs.
Handels- oder steuerrechtlich ermitteltes Ergebnis eines Zeitraums.
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Regeln für vollständige, richtige, zeitgerechte, geordnete und nachvollziehbare Buchführung.
Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich erst mit Vereinnahmung des Entgelts.
Unangekündigte Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Kassenaufzeichnungen und Kassensystemen.
Nachvollziehbare Dokumentation von Barbewegungen und Kassenbeständen.
Umsatzsteuerliche Sonderregelung bei Einhaltung gesetzlicher Umsatzgrenzen.
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Steuer auf das Einkommen insbesondere von Kapitalgesellschaften.
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Lieferantenkonten zur Einzelverfolgung von Verbindlichkeiten und Zahlungen.
Vom Arbeitgeber einbehaltene Erhebungsform der Einkommensteuer auf Arbeitslohn.
Differenz, wenn festgesetzte oder angemeldete Beträge höher sind als geleistete Zahlungen.
Übersicht noch nicht ausgeglichener Kundenforderungen und Lieferantenverbindlichkeiten.
Dokument über eine Lieferung oder Leistung mit gesetzlichen Pflichtangaben.
Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zur wirtschaftlich richtigen Periode.
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Arbeitslohn, der nicht in Geld besteht.
Gesetzliche Folge verspäteter Zahlung bestimmter fälliger Abgaben.
Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich nach vereinbarten Entgelten.
Zusätzliche Abschreibung bei Erfüllung der Voraussetzungen einer Fördervorschrift.
Hoheitliche Festsetzung einer Steuer oder steuerlicher Besteuerungsgrundlagen.
Übermittlung gesetzlich verlangter Angaben zur Ermittlung oder Festsetzung von Steuern.
Technischer Schutz elektronischer Kassenaufzeichnungen gegen unbemerkte Veränderungen.
Steuer insbesondere auf Lieferungen und sonstige Leistungen eines Unternehmers.
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Beschreibung, wie steuerlich relevante Daten entstehen, verarbeitet, kontrolliert und aufbewahrt werden.
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