Diese AGB sind ein unverbindliches Arbeitsmuster und keine Rechtsberatung. Leistungsumfang, Berufsrecht, Vergütung, Haftung, Laufzeiten, eingesetzte App, Auftragsverarbeiter und Vertragsschluss müssen vor Veröffentlichung durch eine qualifizierte Rechtsberatung anhand des tatsächlichen Geschäftsmodells geprüft werden.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der FINSULTING GmbH, Kollwitzstraße 76, 10435 Berlin, Sitz Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Onur Karagöl (nachfolgend „FINSULTING“), und ihren Kunden über die jeweils im individuellen Angebot beschriebenen Leistungen.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn FINSULTING ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang.
2. Anfrage, Double-Opt-in und Vertragsschluss
Das Absenden des Websiteformulars ist eine unverbindliche Aufforderung zur Erstellung eines Angebots und noch keine Beauftragung. Nach dem Absenden muss der Interessent zunächst seine E-Mail-Adresse über den von der FINSULTING-App versendeten Bestätigungslink bestätigen. Erst nach dieser Bestätigung kann FINSULTING ein individuelles Angebot einschließlich Leistungsumfang und Preisen per E-Mail oder über die App bereitstellen.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das individuelle Angebot in der dort vorgesehenen Form annimmt oder beide Parteien einen gesonderten Vertrag schließen. Eine automatisierte Eingangs- oder E-Mail-Bestätigung stellt keine Annahme dar. FINSULTING kann eine Anfrage insbesondere ablehnen, wenn Angaben unvollständig sind, erforderliche Mitwirkung fehlt oder berufsrechtliche, fachliche, kapazitive oder risikobezogene Gründe entgegenstehen.
3. Leistungsumfang und Leistungsgrenzen
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot, dem Vertrag und ausdrücklich einbezogenen Leistungsbeschreibungen. Allgemeine Angaben auf der Website beschreiben mögliche Leistungen, begründen für sich allein aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Leistung, Bearbeitungszeit oder ein bestimmtes Ergebnis.
Soweit FINSULTING Buchhaltungs-, Organisations-, Digitalisierungs-, Analyse- oder App-Leistungen erbringt, erfolgen diese nur innerhalb der jeweils geltenden gesetzlichen und berufsrechtlichen Grenzen. Steuer- oder Rechtsberatung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist und durch eine hierzu befugte Person erfolgt. Automatisierte Auswertungen und KI-gestützte Hinweise ersetzen keine fachliche Einzelfallprüfung.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig, richtig, rechtzeitig und in einem vereinbarten Format bereit. Er benennt erreichbare Ansprechpartner, prüft Rückfragen und Freigaben innerhalb angemessener Fristen und informiert FINSULTING unverzüglich über Änderungen, Fehler oder besondere Risiken.
Der Kunde darf über öffentliche Formulare keine Ausweisdokumente, Lohnunterlagen, Gesundheitsdaten, Zugangsdaten oder andere besonders schutzbedürftige Unterlagen senden. Solche Daten werden nur über die hierfür ausdrücklich vorgesehenen geschützten Wege übermittelt. Verzögerungen oder Mehraufwand infolge fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung können vereinbarte Fristen verschieben und nach vorheriger Information gesondert vergütet werden, soweit dies im Angebot oder Vertrag vorgesehen ist.
5. App, Zugänge und technische Voraussetzungen
Soweit die FINSULTING-App Bestandteil der Leistung ist, erhält der Kunde personenbezogene Zugänge. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im vereinbarten Umfang weitergegeben werden. Der Kunde sorgt für geeignete Endgeräte, aktuelle Software, eine Internetverbindung und die Absicherung seines Verantwortungsbereichs.
FINSULTING darf die App aus Sicherheits-, Wartungs- oder Weiterentwicklungsgründen aktualisieren. Wesentliche vereinbarte Funktionen dürfen dadurch nicht ohne sachlichen Grund entfallen. Planbare Wartungen werden nach Möglichkeit angekündigt. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit kann nicht zugesichert werden; konkrete Verfügbarkeiten oder Service-Level gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
6. Vergütung, Abrechnung und Fälligkeit
Die Vergütung, Abrechnungsintervalle, enthaltenen Mengen, variablen Leistungen, einmaligen Einrichtungsleistungen und gegebenenfalls anfallende Zusatzkosten ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Variable Leistungen können nach tatsächlicher Nutzung, Menge oder Aufwand abgerechnet werden, wenn dies im Angebot transparent beschrieben ist. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Zahlungsziel, Zahlungsart und Folgen eines Zahlungsverzugs richten sich nach dem Angebot und den gesetzlichen Bestimmungen. Preisänderungen für laufende Verträge bedürfen einer vertraglichen Grundlage und einer angemessenen vorherigen Mitteilung.
7. Laufzeit und Kündigung
Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, sofern keine strengere Form individuell vereinbart wurde.
Nach Vertragsende werden Zugänge nach einem angemessenen Übergabezeitraum gesperrt. Herausgabe, Export und Löschung von Kundendaten erfolgen nach Vertrag, gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und der Datenschutzerklärung. Noch offene Vergütungsansprüche bleiben bestehen.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. FINSULTING verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften und der Datenschutzerklärung. Soweit erforderlich, schließen die Parteien vor Beginn einer Auftragsverarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.
9. Rechte an Arbeitsergebnissen
Vorbehaltlich vollständiger Zahlung erhält der Kunde an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen die im Angebot beschriebenen Nutzungsrechte. Vorbestehende Methoden, Vorlagen, Software, Bibliotheken, Modelle, Regeln und allgemeines Know-how von FINSULTING verbleiben bei FINSULTING. Gesetzlich zwingende Rechte und ausdrücklich vereinbarte Datenexportrechte bleiben unberührt.
10. Öffentlicher KI-Vertriebsassistent
Der öffentliche KI-Vertriebsassistent dient ausschließlich der unverbindlichen Erstinformation über FINSULTING, mögliche Leistungen und Abläufe. Seine Antworten können unvollständig oder fehlerhaft sein und stellen weder ein Angebot, eine Vertragszusage noch eine Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung dar. Maßgeblich sind ausschließlich individuell übermittelte Angebote und geschlossene Verträge.
Vor der Nutzung ist die aktuelle Fassung der KI-Nutzungshinweise zur Kenntnis zu nehmen. Die dortige Bestätigung dokumentiert die Kenntnisnahme, ersetzt aber keine gesetzlich erforderliche Haftung und beschränkt keine zwingenden Rechte.
11. Mängel und Haftung
Der Kunde zeigt erkennbare Mängel nachvollziehbar und unverzüglich an und ermöglicht FINSULTING eine angemessene Prüfung und Nacherfüllung. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen haftet FINSULTING nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftungsbegrenzung, insbesondere die konkrete Haftungshöchstsumme und die Behandlung von Datenverlusten, muss vor produktiver Nutzung passend zu Leistung, Versicherungsschutz und Kundenkreis rechtlich ergänzt und geprüft werden.
12. Höhere Gewalt
Kann eine Partei ihre Leistung aufgrund eines außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegenden Ereignisses vorübergehend nicht erbringen, ruhen die betroffenen Pflichten für die Dauer und im Umfang der Behinderung. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und bemüht sich, die Auswirkungen angemessen zu begrenzen. Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
13. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von FINSULTING als Gerichtsstand vereinbart werden. Der konkrete Gerichtsstand ist vor Veröffentlichung rechtlich zu bestätigen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein, gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der vereinbarten Form.
15. Stand und offene Prüfpositionen
Stand dieser Musterfassung: 13. August 2026. Vor Freigabe sind insbesondere Leistungsanbieter und Berufsstatus, konkrete Leistungspakete, App-Betreiber, Zahlungsbedingungen, Laufzeiten, Kündigungsfristen, Haftungshöchstsumme, Versicherungsschutz, Unterauftragnehmer, Datenexport und Gerichtsstand zu vervollständigen.
Rechtlicher Ausgangspunkt: § 305 BGB · § 305b BGB · § 306 BGB