Bestände bereinigen
Rückständige Finanzbuchhaltung, Kontenabstimmung, offene Posten und dokumentierte Mandantenrückfragen.
Wenn laufende Fristen jeden Tag dringlicher sind, bleiben Jahresabschlüsse, Aufarbeitungen und abrechenbare Projekte liegen. FINSULTING reserviert ein Fachteam, arbeitet definierte Bestände strukturiert ab und übergibt prüffähige Vorgänge an den verantwortlichen Berufsträger.
Offene Abschlüsse können nicht abschließend abgerechnet werden. Mandanten warten, Mitarbeitende wechseln ständig zwischen Altbestand und Tagesgeschäft – und im ungünstigsten Fall kündigt der Mandant, bevor die Kanzlei den Rückstand auflösen konnte. Ein reserviertes Projektteam macht aus einem diffusen Rückstand einen messbaren Abbauplan.
Rückständige Finanzbuchhaltung, Kontenabstimmung, offene Posten und dokumentierte Mandantenrückfragen.
Vorbereitende Jahresabschluss- und Erklärungstätigkeiten mit geordneter Akte und offenen Punkten.
Parallel können definierte laufende Prozesse stabilisiert und standardisiert werden.
Fälle werden nach Datenstand, Dringlichkeit, Arbeitsumfang und fehlenden Unterlagen priorisiert.
Zeitraum, Qualifikation und Stundenumfang sind planbar statt nur bei Restkapazität verfügbar.
Jeder Vorgang enthält Bearbeitungsstand, Arbeitspapiere, Rückfragen und klar markierte Berufsträgerentscheidungen.
Fertigstellungen, Blockaden und verbrauchtes Kontingent werden transparent ausgewertet.
Bestand, Datenqualität, Fristen und technische Zugänge bewerten.
Fälle, Team, Kontingent und Übergaben gemeinsam festlegen.
Vorgänge bearbeiten, abstimmen und vollständig dokumentieren.
Berufsträger prüft, entscheidet und schließt den Fall ab.
Aufarbeitung, Konten, OPOS und Rückfragen
vorbereitende Arbeiten und strukturierte Abschlussakten
Vorbereitung im vereinbarten und zulässigen Rahmen
Datenanforderung, Vollständigkeit und Prozessstandardisierung
Die konkrete Zusammenarbeit wird vor Beginn schriftlich ausgestaltet. Maßgeblich sind der vereinbarte Tätigkeitsrahmen, berufsrechtliche Befugnisse, Verschwiegenheit, Datenschutz und erforderliche Einwilligungen. Die Darstellung ist kein verbindliches Vertragsangebot.
Die Rollen werden vor Beginn schriftlich festgelegt. FINSULTING übernimmt nur die vereinbarten operativen und vorbereitenden Tätigkeiten. Steuerliche Würdigung und gesetzlich vorbehaltene Freigaben verbleiben beim verantwortlichen Berufsträger.
Dienstleistervertrag, Zugriffsrahmen, Verschwiegenheitsverpflichtungen und erforderliche Mandanteneinwilligungen werden vor dem Zugriff geklärt. In der unverbindlichen Erstanfrage werden keine Mandantengeheimnisse abgefragt.
Nein. Ein klar begrenzter Pilot ist der bevorzugte Start. Erst nach ausgewerteter Qualität, funktionierenden Übergaben und gemeinsamer Freigabe wird skaliert.
Beschreiben Sie anonymisiert Umfang, Systeme und Zielzeitraum. Wir entwerfen daraus einen begrenzten Pilot und ein realistisches Kontingent.
Kooperation unverbindlich prüfen ↗Angaben erfassen, E-Mail bestätigen und erst danach das Angebot mit Preisen erhalten.