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MANDATE ÜBERGEBEN

Aus einer Absage wird ein geordneter nächster Weg.

Wenn neue Anfragen nicht angenommen oder bestehende Mandate nicht sinnvoll fortgeführt werden können, prüft FINSULTING eine strukturierte Übernahme. Der Mandant entscheidet frei; Kanzlei, Daten und Beziehung werden durch einen klaren Prozess geschützt.

MEHR ALS EIN KONTAKT

Eine Mandatsübergabe ist ein Vertrauensprozess – kein Weiterleiten einer E-Mail.

FINSULTING prüft zunächst anonymisiert, ob Leistungsbedarf, Unternehmensgröße, Datenstand und Arbeitsweise passen. Erst danach werden Kommunikation, neue Beauftragung, Einwilligungen und Datenübergabe abgestimmt. So bleibt die freie Beraterwahl des Mandanten unberührt.

01Neue Anfrage

Nicht einfach ablehnen

Passende Interessenten erhalten einen geordneten Weg zur Prüfung durch FINSULTING.

02Bestehendes Mandat

Beziehung sauber beenden

Offene Arbeiten, Fristen, Daten und Kommunikation werden vor der Übergabe strukturiert.

03Wirtschaftliches Modell

Vorher rechtlich prüfen

Keine pauschale Provision für die bloße Vermittlung; zulässige Modelle werden individuell gestaltet.

KONKRETER NUTZEN

Was einen professionellen Übergang ausmacht.

01

Anonymisierte Passung

Die erste Prüfung kommt ohne Namen, Belege oder steuerliche Geheimnisse aus.

02

Freie Entscheidung

Der Mandant erhält transparente Informationen und entscheidet selbst über eine neue Beauftragung.

03

Geordnete Datenlage

Offene Fristen, Zuständigkeiten und Unterlagen werden nicht dem Zufall überlassen.

04

Klare Kommunikation

Beide Seiten wissen, wann die bisherige und die neue Verantwortung beginnt und endet.

VORGEHEN

Fünf sensible Fragen, ein klarer Übergang.

  1. 01

    Anonym anfragen

    Nur Struktur, Leistungsbedarf und gewünschter Zeitraum beschreiben.

  2. 02

    Passung prüfen

    FINSULTING bewertet Kapazität, Leistung und technische Voraussetzungen.

  3. 03

    Mandant informieren

    Rollen, Wahlfreiheit und weiterer Ablauf werden transparent erklärt.

  4. 04

    Beauftragen & übergeben

    Erst nach geklärter Grundlage folgen Zustimmung, Daten und operative Übergabe.

LEISTUNGSRAHMEN

Der rechtliche Rahmen bleibt sichtbar.

§ 9 StBerG

keine Gebührenanteile oder Vorteile für bloße Auftragsvermittlung

Mandantenwahl

neue Beauftragung erfolgt frei und transparent

Datenschutz

keine Mandantengeheimnisse vor geklärter Grundlage

Übergabeplan

Fristen, Unterlagen und Verantwortung werden dokumentiert

KOOPERATIONSMODELLE

Weitere Wege der Zusammenarbeit.

01

Kapazität & Projekte

Rückstände, laufende Arbeiten und vorbereitende Abschlussprojekte planbar bearbeiten.

02

Mandate übergeben

Anfragen oder Mandate mit einem klaren Übergabeprozess weiterführen.

03

Kanzleinachfolge

Einen gesamten Bestand prüfen, strukturieren und verantwortungsvoll übergeben.

04

White-Label-Plattform

Die digitale FINSULTING Arbeitsumgebung unter der Marke Ihrer Kanzlei.

FAQ

Was vor einer Kooperation geklärt wird.

Bleibt die Kanzlei fachlich verantwortlich?

Die Rollen werden vor Beginn schriftlich festgelegt. FINSULTING übernimmt nur die vereinbarten operativen und vorbereitenden Tätigkeiten. Steuerliche Würdigung und gesetzlich vorbehaltene Freigaben verbleiben beim verantwortlichen Berufsträger.

Wie werden Verschwiegenheit und Datenzugriff geregelt?

Dienstleistervertrag, Zugriffsrahmen, Verschwiegenheitsverpflichtungen und erforderliche Mandanteneinwilligungen werden vor dem Zugriff geklärt. In der unverbindlichen Erstanfrage werden keine Mandantengeheimnisse abgefragt.

Muss sofort ein großes Kontingent gebucht werden?

Nein. Ein klar begrenzter Pilot ist der bevorzugte Start. Erst nach ausgewerteter Qualität, funktionierenden Übergaben und gemeinsamer Freigabe wird skaliert.

NÄCHSTER SCHRITT

Sie müssen Anfragen ablehnen oder Mandate neu ordnen?

Schildern Sie die Situation zunächst ohne Mandantennamen. Wir prüfen vertraulich, ob und wie eine geordnete Übernahme möglich ist.

Kooperation unverbindlich prüfen ↗