Nicht einfach ablehnen
Passende Interessenten erhalten einen geordneten Weg zur Prüfung durch FINSULTING.
Wenn neue Anfragen nicht angenommen oder bestehende Mandate nicht sinnvoll fortgeführt werden können, prüft FINSULTING eine strukturierte Übernahme. Der Mandant entscheidet frei; Kanzlei, Daten und Beziehung werden durch einen klaren Prozess geschützt.
FINSULTING prüft zunächst anonymisiert, ob Leistungsbedarf, Unternehmensgröße, Datenstand und Arbeitsweise passen. Erst danach werden Kommunikation, neue Beauftragung, Einwilligungen und Datenübergabe abgestimmt. So bleibt die freie Beraterwahl des Mandanten unberührt.
Passende Interessenten erhalten einen geordneten Weg zur Prüfung durch FINSULTING.
Offene Arbeiten, Fristen, Daten und Kommunikation werden vor der Übergabe strukturiert.
Keine pauschale Provision für die bloße Vermittlung; zulässige Modelle werden individuell gestaltet.
Die erste Prüfung kommt ohne Namen, Belege oder steuerliche Geheimnisse aus.
Der Mandant erhält transparente Informationen und entscheidet selbst über eine neue Beauftragung.
Offene Fristen, Zuständigkeiten und Unterlagen werden nicht dem Zufall überlassen.
Beide Seiten wissen, wann die bisherige und die neue Verantwortung beginnt und endet.
Nur Struktur, Leistungsbedarf und gewünschter Zeitraum beschreiben.
FINSULTING bewertet Kapazität, Leistung und technische Voraussetzungen.
Rollen, Wahlfreiheit und weiterer Ablauf werden transparent erklärt.
Erst nach geklärter Grundlage folgen Zustimmung, Daten und operative Übergabe.
keine Gebührenanteile oder Vorteile für bloße Auftragsvermittlung
neue Beauftragung erfolgt frei und transparent
keine Mandantengeheimnisse vor geklärter Grundlage
Fristen, Unterlagen und Verantwortung werden dokumentiert
Die konkrete Zusammenarbeit wird vor Beginn schriftlich ausgestaltet. Maßgeblich sind der vereinbarte Tätigkeitsrahmen, berufsrechtliche Befugnisse, Verschwiegenheit, Datenschutz und erforderliche Einwilligungen. Die Darstellung ist kein verbindliches Vertragsangebot.
Die Rollen werden vor Beginn schriftlich festgelegt. FINSULTING übernimmt nur die vereinbarten operativen und vorbereitenden Tätigkeiten. Steuerliche Würdigung und gesetzlich vorbehaltene Freigaben verbleiben beim verantwortlichen Berufsträger.
Dienstleistervertrag, Zugriffsrahmen, Verschwiegenheitsverpflichtungen und erforderliche Mandanteneinwilligungen werden vor dem Zugriff geklärt. In der unverbindlichen Erstanfrage werden keine Mandantengeheimnisse abgefragt.
Nein. Ein klar begrenzter Pilot ist der bevorzugte Start. Erst nach ausgewerteter Qualität, funktionierenden Übergaben und gemeinsamer Freigabe wird skaliert.
Schildern Sie die Situation zunächst ohne Mandantennamen. Wir prüfen vertraulich, ob und wie eine geordnete Übernahme möglich ist.
Kooperation unverbindlich prüfen ↗Angaben erfassen, E-Mail bestätigen und erst danach das Angebot mit Preisen erhalten.